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Der Masterstudiengang richtet
sich in erster Linie an Berufspraktiker/innen, die bereits im internationalen
Steuerrecht tätig sind. Teilnehmen können aber auch Berufseinsteiger/innen,
die studiumsbegleitende Berufserfahrung von in der Regel nicht unter einem
Jahr gesammelt haben.
Als Bewerber/in müssen Sie über ein
abgeschlossenes rechts- oder wirtschaftswissenschaftliches Studium oder
eine vergleichbare Qualifikation einer in- oder ausländischen Universität
oder Fachhochschule verfügen bzw. bei fehlendem Abschluss die bestandene Aufnahmeprüfung oder die Zulassung als Steuerberater vorlegen. Ferner benötigen Sie gute Deutsch-
und Englischkenntnisse, um an den Veranstaltungen und Prüfungen erfolgreich
teilnehmen zu können. Außerdem müssen Sie Grundwissen
über das deutsche Steuerrecht mitbringen. Bewerbungsschluss ist jeweils
der 15. Juli eines Jahres (bei fehlendem Abschluss 15. Mai), Bewerbungen werden ab Januar angenommen. Der
Zulassungsausschuss entscheidet Ende Juli, ob Sie zum Studium zugelassen
sind.
Hier können Sie den Plan für das Studienjahr 2011/2012 ansehen. Der Entwurf des Stundenplans für das Studienjahr 2012/2013 wird voraussichtlich im Januar 2012 erstellt.
Mailen Sie uns Ihre Adresse,
wenn wir Ihnen eine Broschüre zuschicken sollen.
Klicken Sie hier,
um den Zulassungsantrag zu erhalten. Diesen können Sie am Bildschirm
ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mit den entsprechenden
Unterlagen per Post an uns schicken. Beachten Sie bitte auch unsere Gebührenordnung.
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