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Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
des Master of International Taxation (M.I.Tax) absolvieren studienbegleitende
Leistungskontrollen nach einem Credit Point System: Sie schreiben Hausarbeiten,
Klausuren oder werden mündlich geprüft.
Zusätzlich verfassen Sie eine Masterarbeit
(zwölf Wochen Bearbeitungszeit, Umfang max. 60 Seiten) zu einem Thema
aus dem internationalen Finanz- und Steuerwesen. Bei erfolgreichem Abschluss
wird Ihnen der akademische Grad eines Master of International Taxation
(M.I.Tax) durch die Universität Hamburg verliehen.
Hier
finden Sie die Prüfungsordnung mit Modulbeschreibung.
Hier
finden Sie ein Informationsblatt zum Thema Masterstudiengänge in
Deutschland.
Nach Abschluss des Programms
laden wir Sie herzlich ein, unserem Alumni-Netzwerk beizutreten.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Fachberater für
Internationales Steuerrecht
Der Studiengang ist von der
Steuerberaterkammer Hamburg als vorbereitender beraterspezifischer Lehrgang
für die Berufsbezeichnung "Fachberater/in für Internationales
Steuerrecht" i.S.d. § 4 Abs. 1 der Fachberaterordnung einschließlich
der Klausuren akkreditiert worden. Mit der Absolvierung des Studiengangs
erwerben die Teilnehmer daher nicht nur den akademischen Titel "Master
of International Taxation", sondern können durch ihn auch den "Erwerb
besonderer Kenntnisse" nach § 4 Abs. 1 Fachberaterordnung und die
schriftlichen Leistungskontrollen nach § 6 Fachberaterordnung nachweisen.
Als Fortbildung nach § 9 der Fachberaterordnung ist die jährlich
am ersten Freitag im Dezember stattfindende "Hamburger Tagung zum Internationalen
Steuerrecht" bestens geeignet.
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