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Forschung im Arbeitsbereich

Internationales Steuerrecht

 

Der Arbeitsbereich Steuerrecht im International Tax Institute konzentriert seine Forschungstätigkeiten auf das deutsche, internationale und europäische Unternehmenssteuerrecht. Schwerpunkte sind hierbei:

 

Deutsches Unternehmenssteuerrecht, insbesondere

  • Besteuerung der Kapitalgesellschaften
  • Besteuerung der Personengesellschaften
  • Besteuerung bei Konzernverhältnissen
  • Umwandlungen
  • Merger & Acquisitions
  • Finanzierung, einschließlich Structured Finance

 

Internationales Unternehmenssteuerrecht, insbesondere

  • Betriebsstätten und Personengesellschaften
  • Kapitalgesellschaften und Konzerne
  • Verrechnungspreise
  • Grenzüberschreitende Merger & Acquisitions
  • Grenzüberschreitende Finanzierungen
  • Grenzüberschreitender Arbeitnehmereinsatz

 

Recht der Doppelbesteuerungsabkommen

 

Europäisches Steuerrecht

  • Einwirkungen der Grundfreiheiten auf das deutsche Steuerrecht
  • Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Lizenzen
  • Europäische GesellschaftsformenEuropäisches Körperschaftsteuersystem

 

Ausländisches Steuerrecht

  • Steuerrecht der europäischen Staaten
  • Steuerrecht der USA

 

Bei allen Aktivitäten wird ein interdisziplinärer Ansatz gewählt, der die anderen Arbeitsbereiche des International Tax Institutes einbezieht. Die Forschungsvorhaben erstrecken sich daher auch auf Aspekte der Steuerplanung, Steuergestaltung und Steuerwirkungsanalyse.
 
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