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Der Arbeitsbereich Steuerrecht im International Tax Institute konzentriert
seine Forschungstätigkeiten auf das deutsche, internationale und
europäische Unternehmenssteuerrecht. Schwerpunkte sind hierbei:
Deutsches
Unternehmenssteuerrecht, insbesondere
- Besteuerung der Kapitalgesellschaften
- Besteuerung der Personengesellschaften
- Besteuerung bei Konzernverhältnissen
- Umwandlungen
- Merger & Acquisitions
- Finanzierung, einschließlich Structured Finance
Internationales Unternehmenssteuerrecht,
insbesondere
- Betriebsstätten und Personengesellschaften
- Kapitalgesellschaften und Konzerne
- Verrechnungspreise
- Grenzüberschreitende Merger & Acquisitions
- Grenzüberschreitende Finanzierungen
- Grenzüberschreitender Arbeitnehmereinsatz
Recht der Doppelbesteuerungsabkommen
Europäisches
Steuerrecht
- Einwirkungen der Grundfreiheiten auf das deutsche Steuerrecht
- Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Lizenzen
- Europäische GesellschaftsformenEuropäisches Körperschaftsteuersystem
Ausländisches
Steuerrecht
- Steuerrecht der europäischen Staaten
- Steuerrecht der USA
Bei allen Aktivitäten wird ein interdisziplinärer Ansatz gewählt,
der die anderen Arbeitsbereiche des International Tax Institutes einbezieht.
Die Forschungsvorhaben erstrecken sich daher auch auf Aspekte der Steuerplanung,
Steuergestaltung und Steuerwirkungsanalyse. |